Klare Tarife für eine Transparente Kostenabbrechnung


Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Insiemo Pflegeleistungen* sind von allen Krankenkassen anerkannt. Kassenpflichtige Leistungen, die durch die Krankenkasse vergütet werden, sind:

Massnahmen der Abklärung und Beratung
Untersuchung und Behandlungspflege
Massnahmen der Grundpflege


Diese Leistungen werden aus der obligatorischen Grundversicherung zurückerstattet. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherer ist ein ärztlicher Auftrag, eine Bedarfsabklärung und eine Pflegeplanung durch Insiemo sowie die Angabe des voraussichtlichen Aufwandes für Hilfe und Pflege (Quantifizierung).
Rückerstattungsanträge für Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung oder aus einer Zusatzversicherung werden von Insiemo direkt an die zuständige Krankenkasse gestellt. Selbstbehalt und Franchise gehen zu Lasten der Insiemo Klienten.
Spezielle Insiemo-Dienstleistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen und spezielle Dienstleistungen durch Insiemo fallen nicht alle unter die obligatorische Krankenversicherung und werden von den Kassen nur teilweise übernommen. Die Klärung und Beantragung allfälliger Ansprüche aus einer Zusatzversicherung übernehmen wir gerne für Sie.
Wir erstellen für Sie gerne und unverbindlich eine Offerte für einen Einsatz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und treffen auf Wunsch auch die nötigen Abklärungen mit Ihrem Arzt oder Ihrer Versicherung.
Unter der Telefonnummer 079 259 21 17 sind wir jederzeit für Sie erreichbar. Zögern Sie nicht und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
* Pflegerische Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Klientinnen und Klienten müssen die Jahresfranchise und den gesetzlichen Selbstbehalt von 10 Prozent übernehmen.
Die Preise für unsere speziellen, individuellen Dienstleistungen, die nicht unter den Art. 7 KLV fallen, werden nach Aufwand und Intensität berechnet, halten sich aber an die Tarife der Santésuisse.


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